Teil 1: Voraussetzungen zur Lungenfunktionsprüfung
Kooperationsfähigkeit: (ausreichendes Gehör und Sprachverständnis)
Mobilität: der Pat. muss sitzend untersucht werden können; zur Bodyplethysmographie muss der Pat. sich in die Untersuchungskabine setzen, Patienten mit Platzangst oder mit Apparaturen/ Drainagen, etc. können nicht untersucht werden
Schmerzfreiheit: Fehlmessungen bei Patienten mit atemabhängigen Thorax- oder auch Abdominalschmerzen
Apnoedauer: zur Bestimmung der CO-Diffusionskapazität muss der Pat. mindestens 10 sec. den Atem anhalten können
Voraussetzungen zum Broncholysetest: zur Beurteilung des Ansprechens auf Betamimetika bei Patienten mit obstruktiven Ventilationsstörungen muss nach der letzten Inhalation gewartet werden:
nach kurzwirksamen Betamimetika („SABA“: Ventolin®, Bricanyl®): 6 Stunden