|
überarbeitet am 30.3.2008
|
Von Pan International wurden zahlreiche japanische Empfänger importiert,
welche neben den Kurzwellenbänder auch noch einige zum öffentlichen Empfang
nicht zugelassene Frequenzbänder abdeckten. Je nach Gesetzeslage war zeitweise
bereits der Besitz eines Kurzwellenempfängers, der solche Frequenzbereiche
(beispielsweise oberhalb von 26,1 MHz) abdeckte, verboten. Später wurde in
Deutschland der Besitz erlaubt, allerdings durften nur die öffentlichen
Aussendungen abgehört werden. Was auch in der Schweiz immer untersagt war, war
Informationen, die bei der Sendersuche - völlig unbeabsichtigt im BOS/Polizeifunkbereich -
aufgeschnappt wurden, in irgendeiner Weise auszuwerten oder weiterzugeben.
Funkamateure beispielsweise im 2m-Bereich durften, sobald man im Besitz
einer Amateurfunkempfangsgenehmigung war, abgehört werden.
Den Empfängern von Pan, die möglicherweise aus der Produktion der japanischen
Matsushita stammten, wurde oft eine überragende Empfindlichkeit zugesprochen.
Im Kurzwellenbereich verfügen sie über akzeptable, aber nicht überragende,
und den Fantasiebezeichnungen auf dem Gehäuse oft nicht entsprechende
Empfangseigenschaften.
Crusader / NR 82 F1: (Globephone Space Commander GS-8008DX),
Doppelsuper, Digitalanzeige 1 kHz,
LW, MW, SWx4, UKW, VHFx4, UHF (70 cm: keine digitale Frequenzanzeige)
 |
 |
Crusader 5000 / NR 94 F1:
Doppelsuper, Digitalanzeige 1 kHz,
LW, MW, SWx4, UKW, VHFx4, UHF (70 cm: keine digitale Frequenzanzeige),
integriertes Kassettentonbandgerät |
 |
Crusader 8000 / CCPR 8000 PLL:
Doppelsuper, Digitalanzeige 1 kHz,
151 kHz - 512 MHz |
 |
|
|
|
|